Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017

Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.05.2016 - 14 U 168/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,61140
OLG Celle, 11.05.2016 - 14 U 168/15 (https://dejure.org/2016,61140)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.05.2016 - 14 U 168/15 (https://dejure.org/2016,61140)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 14 U 168/15 (https://dejure.org/2016,61140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,61140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 20.12.2019 - 10 U 1122/19

    Verjährung der gemäß § 116 SGB X übergegangenen Schadensersatzansprüche

    Der Absatz 1 der Norm knüpft den Anspruchsübergang auf Sozialversicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe vielmehr an die gleichen Voraussetzungen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 11.05.2016 - 14 U 168/15).

    Zwar weist der Kläger nicht zu Unrecht auf die Unterschiede zwischen Sozialversicherungsträgern und Sozialhilfeträgern hin, die sich aus dem Zeitpunkt des Anspruchsübergangs ergeben: Soweit es um einen Träger der Sozialversicherung geht, findet der in § 116 Abs. 1 SGB X normierte Anspruchsübergang grundsätzlich bereits im Zeitpunkt des schadenstiftenden Ereignisses statt, was sich aus dem zwischen dem Geschädigten und dem Sozialversicherungsträger bestehenden "besonderen Band" des Sozialversicherungsverhältnisses ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 24.04.2012 - VI ZR 329/10 m.w.N.; OLG Celle, Urteil vom 11.05.2016 - 14 U 168/15).

    Erforderlich ist mithin, dass Sozialleistungen durch den Sozialhilfeträger nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ernsthaft in Betracht zu ziehen sind (vgl. BGHZ 127, 120, 125; BGH, Urteil vom 12.12.1995 - VI ZR 271/94; OLG Celle, Urteil vom 11.05.2016 - 14 U 168/15).

    Der unterschiedliche Zeitpunkt des Anspruchsübergangs sagt aber - worauf das OLG Celle bereits in seiner Entscheidung vom 11.05.2016 (14 U 168/15) zutreffend hingewiesen hat - nichts über die Frage der Rechtsnachfolge aus.

    Wie der Kläger selbst zutreffend ausführt, wird der Schutz vor Verfügungen des Geschädigten unabhängig davon erreicht, ob man von einer Rechtsnachfolge oder einer latenten Gesamtgläubigerschaft ausgehen möchte (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 11.05.2016 - 14 U 168/15).

    bb) Zutreffend weist das Landgericht in Anlehnung an die Entscheidung des OLG Celle vom 11.05.2016 (14 U 168/15) auch darauf hin, dass die vom Kläger vertretene Konstruktion der latenten Gesamtgläubigerschaft, nach der sich der Anspruchsübergang wegen der Zuständigkeitsregeln des SGB XII nur hinsichtlich einzelner Sozialhilfeträger tatsächlich realisiert und ansonsten ins "Leere" geht (OLG Celle, Urteil vom 11.05.2016 - 14 U 168/15), rechtsdogmatischen Bedenken begegnet und im Übrigen dem BGB wesensfremd ist.

    Zwar ist dem Kläger zuzugeben, dass auch bei der Annahme einer Rechtsnachfolge der Anspruchsübergang zunächst erfolgt, ohne das zu diesem Zeitpunkt der konkret zuständige und regressbefugte Sozialhilfeträger bekannt ist (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 11.05.2016 - 14 U 168/15).

    Im Gegensatz zur Konstruktion der (latenten) Gesamtgläubigerschaft wirkt die spätere Konkretisierung des tatsächlich örtlichen Sozialhilfeträgers aber auf den Zeitpunkt des Anspruchsübergangs zurück (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 11.05.2016 - 14 U 168/15).

    Dies hat indes keine Auswirkung auf die Frage der Rechtsnachfolge, sondern ist allein für den Zeitpunkt des Anspruchsübergangs nach § 116 SGB X relevant (vgl. OLG Celle, Urteil vom 11.05.2016 - 14 U 168/15).

    Auch aus dem in § 2 BSHG normierten Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe lässt sich - wie oben dargestellt - kein anderes Ergebnis für den Kläger herleiten (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 11.05.2016 - 14 U 168/15).

    Das Landgericht hat insoweit zutreffend auf die Schuldnerschutzvorschriften der §§ 404, 412 BGB und die die Verjährungsvorschriften prägenden Prinzipien der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hingewiesen (vgl. so auch OLG Celle, Urteil vom 11.05.2016 - 14 U 168/15: "Mit §§ 404, 412 BGB und den Anliegen des Verjährungsrecht, nämlich nach einem gewissen Zeitablauf Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu gewährleisten, ließe sich kaum vereinbaren, dass mit jedem Zuständigkeitswechsel des Sozialhilfeträgers zulasten des Schuldners ein Neubeginn der Verjährung anzunehmen wäre".) Die Belange der Sozialhilfeträger müssen insoweit im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH zurücktreten.

  • LG München I, 05.02.2019 - 20 O 7495/18

    Schadenersatzansprüche aus Verkehrsunfall

    d) Gleichfalls begegnen der Konstruktion einer latent vorhandenen Gesamtgläubigerschaft rechtsdogmatische Bedenken (so auch OLG Celle, Urteil vom 11.05.2016 - 14 U 168/15, BeckRS 2016, 122298 Rn. 15, als Vorinstanz zu BGH, Urteil vom 14.03.2017 - VI ZR 226/16).

    Die Gesamtgläubigerschaft der Sozialleistungsträger wirkt sich dort nur im Außenverhältnis zum Schuldner, nicht aber im Innenverhältnis aus (OLG Celle, Urteil vom 11.05.2016 - 14 U 168/15, BeckRS 2016, 122298 Rn. 18).

    Dieses "Band" besteht bereits im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses und führt in der Regel (vgl. OLG Celle, Urteil vom 11.05.2016 - 14 U 168/15, BeckRS 2016, 122298 Rn. 15) - wie der Kläger zutreffend ausführt - zu einem nahtlosen Anspruchsübergang.

    Die aufgezeigten Unterschiede wirken sich hingegen auf den Zeitpunkt des Übergangs der jeweiligen Ansprüche aus (so auch OLG Celle, Urteil vom 11.05.2016 - 14 U 168/15, BeckRS 2016, 122298 Rn. 17).

    cc) Auch mit Blick auf die dem Verjährungsrecht zugrunde liegenden Prinzipien der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens ist die Annahme einer Gesamtgläubigerschaft nicht in Einklang zu bringen (ebenso OLG Celle, Urteil vom 11.05.2016 - 14 U 168/15, BeckRS 2016, 122298 Rn. 23).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 14 U 168/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,95481
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 14 U 168/15 (https://dejure.org/2017,95481)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.05.2017 - L 14 U 168/15 (https://dejure.org/2017,95481)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - L 14 U 168/15 (https://dejure.org/2017,95481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,95481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 14 U 168/15
    In der Sache läuft diese Voraussetzung der Einstandspflicht darauf hinaus, dass entschieden werden muss, ob der begründete Versicherungsschutz den Sinn und Zweck hat, gegen Schäden der konkret eingetretenen Art zu schützen (siehe BSG, Urteil vom 13. November 2012 - Az.: B 2 U 19/11 R - Rn. 39/40 m.w.N. - zitiert nach juris).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 14 U 168/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann ein Versicherter vorab im Wege einer isolierten Feststellungsklage klären lassen, ob er einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten hat (BSG Urteile vom 28. April 2004 - Az.: B 2 U 21/03 R; Urteile vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 46/03 R und B 2 U 35/03 R).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 14 U 168/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann ein Versicherter vorab im Wege einer isolierten Feststellungsklage klären lassen, ob er einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten hat (BSG Urteile vom 28. April 2004 - Az.: B 2 U 21/03 R; Urteile vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 46/03 R und B 2 U 35/03 R).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 14 U 168/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann ein Versicherter vorab im Wege einer isolierten Feststellungsklage klären lassen, ob er einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten hat (BSG Urteile vom 28. April 2004 - Az.: B 2 U 21/03 R; Urteile vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 46/03 R und B 2 U 35/03 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2007 - L 1 U 5087/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsweg/Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 14 U 168/15
    Im Fall des Klägers hat ausschließlich seine Weigerung, die aus dem rechtskräftigen Urteil des AG Bersenbrück ausgeurteilten Gesamtgeldstrafe zu zahlen - und damit eine unversicherte Ursache -, das Unfallgeschehen derart geprägt, dass seine versicherte Tätigkeit als Landwirt verdrängt worden ist; der von ihm geltend gemachte Schaden unterfällt daher "im Wesentlichen" rechtlich nicht mehr dem Schutzbereich des Versicherungstatbestandes des § 8 SGB VII (siehe auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. Oktober 2016 - Az.: L 9 U 121/16 zum fehlenden Versicherungsschutz bei Flucht vor einer verdachtsabhängige Personenkontrolle zur Identitätsfeststellung im Sinne des § 163b StPO bei einem Anfangsverdacht bezüglich des Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a Strafgesetzbuch; siehe ferner LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2007 - Az.: L 1 U 5087/06 zum fehlenden Versicherungsschutz bei Flucht nach Aufforderung einer Blutentnahme in der nächstgelegenen Polizeidienststelle bei Feststellung eines Atemholalkohol bei einer Atemalkoholkontrolle von 1, 6 Promille; siehe auch Bayerisches LSG, Urteil vom 19. Januar 2010 - Az.: L 17 U 9/05 bei Widerstand eines Versicherten gegenüber Polizeibeamten bei Durchsetzung eines vom Arbeitgeber ausgesprochenen Hausverbot und mehrfachen - erfolglosen - Aufforderungen, das Betriebsgelände zu verlassen - veröffentlicht unter juris und sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Hessen, 07.10.2016 - L 9 U 121/16

    Arbeitsunfall durch eine polizeiliche Maßnahme

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 14 U 168/15
    Im Fall des Klägers hat ausschließlich seine Weigerung, die aus dem rechtskräftigen Urteil des AG Bersenbrück ausgeurteilten Gesamtgeldstrafe zu zahlen - und damit eine unversicherte Ursache -, das Unfallgeschehen derart geprägt, dass seine versicherte Tätigkeit als Landwirt verdrängt worden ist; der von ihm geltend gemachte Schaden unterfällt daher "im Wesentlichen" rechtlich nicht mehr dem Schutzbereich des Versicherungstatbestandes des § 8 SGB VII (siehe auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. Oktober 2016 - Az.: L 9 U 121/16 zum fehlenden Versicherungsschutz bei Flucht vor einer verdachtsabhängige Personenkontrolle zur Identitätsfeststellung im Sinne des § 163b StPO bei einem Anfangsverdacht bezüglich des Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a Strafgesetzbuch; siehe ferner LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2007 - Az.: L 1 U 5087/06 zum fehlenden Versicherungsschutz bei Flucht nach Aufforderung einer Blutentnahme in der nächstgelegenen Polizeidienststelle bei Feststellung eines Atemholalkohol bei einer Atemalkoholkontrolle von 1, 6 Promille; siehe auch Bayerisches LSG, Urteil vom 19. Januar 2010 - Az.: L 17 U 9/05 bei Widerstand eines Versicherten gegenüber Polizeibeamten bei Durchsetzung eines vom Arbeitgeber ausgesprochenen Hausverbot und mehrfachen - erfolglosen - Aufforderungen, das Betriebsgelände zu verlassen - veröffentlicht unter juris und sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Bayern, 19.01.2010 - L 17 U 9/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 14 U 168/15
    Im Fall des Klägers hat ausschließlich seine Weigerung, die aus dem rechtskräftigen Urteil des AG Bersenbrück ausgeurteilten Gesamtgeldstrafe zu zahlen - und damit eine unversicherte Ursache -, das Unfallgeschehen derart geprägt, dass seine versicherte Tätigkeit als Landwirt verdrängt worden ist; der von ihm geltend gemachte Schaden unterfällt daher "im Wesentlichen" rechtlich nicht mehr dem Schutzbereich des Versicherungstatbestandes des § 8 SGB VII (siehe auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. Oktober 2016 - Az.: L 9 U 121/16 zum fehlenden Versicherungsschutz bei Flucht vor einer verdachtsabhängige Personenkontrolle zur Identitätsfeststellung im Sinne des § 163b StPO bei einem Anfangsverdacht bezüglich des Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a Strafgesetzbuch; siehe ferner LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2007 - Az.: L 1 U 5087/06 zum fehlenden Versicherungsschutz bei Flucht nach Aufforderung einer Blutentnahme in der nächstgelegenen Polizeidienststelle bei Feststellung eines Atemholalkohol bei einer Atemalkoholkontrolle von 1, 6 Promille; siehe auch Bayerisches LSG, Urteil vom 19. Januar 2010 - Az.: L 17 U 9/05 bei Widerstand eines Versicherten gegenüber Polizeibeamten bei Durchsetzung eines vom Arbeitgeber ausgesprochenen Hausverbot und mehrfachen - erfolglosen - Aufforderungen, das Betriebsgelände zu verlassen - veröffentlicht unter juris und sozialgerichtsbarkeit.de).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht